3.2 Herr A.________ sei zu einer Freiheitsstrafe nach richterlichem Ermessen, jedoch 12 Monate nicht übersteigend, bedingt erlassen auf eine Probezeit von 2 Jahren zu verurteilen. 3.3 Auf die Anordnung einer Landesverweisung sei unter Annahme eines persönlichen Härtefalls zu verzichten. 3.4 Die Verfahrenskosten seien für die erste und zweite Instanz anteilsmässig dem Kanton Bern aufzuerlegen, das Honorar des amtlichen Anwaltes sei entsprechend eingereichter Honorarnote zu bestimmen und auszurichten.