488 ff.]), ein Betreibungsregisterauszug vom 10. Juni 2021 (pag. 501) sowie ein Bericht des Migrationsdienstes des Kantons Bern betreffend Landesverweisung vom 12. Mai 2021 (pag. 484 ff.) eingeholt. Ferner wurden die Akten des Migrationsdienstes des Kantons Bern ediert. Anlässlich der Berufungsverhandlung wurde das von der Verteidigung eingereichte Schreiben der Ehefrau des Beschuldigten inkl. Fotos vom 14. Juni 2021 antragsgemäss zu den Akten erkannt (pag. 505 f.; pag. 538 ff.). Im Weiteren wurde der Beschuldigte ergänzend zur Person und zur Sache einvernommen (pag. 507 ff.).