5 3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Im Hinblick auf die Berufungsverhandlung wurden von Amtes wegen aktuelle Strafregisterauszüge über den Beschuldigten vom 31. Mai 2021 (Abfrage mit Geburtsdatum L.________ [pag. 493]) und vom 9. Juni 2021 (Abfrage mit Geburtsdatum M.________ [pag. 497]), ein aktueller Leumundsbericht vom 29. Mai 2021 (inkl. Bericht über die wirtschaftlichen Verhältnisse [pag. 488 ff.]), ein Betreibungsregisterauszug vom 10. Juni 2021 (pag.