b. Durch Besitz und Anstalten treffen zum Verkauf von insgesamt 6.4 Gramm Kokaingemisch (RHG 44%, 2.82 Gramm reines Kokain), begangen am 12.07.2017 am F.________ in C.________. 4. Die Verfahrenskosten seien dem Kanton Bern aufzuerlegen, A.________ sei eine Entschädigung für die notwendige Verteidigung durch den Kanton Bern gemäss eingereichter Honorarnote auszurichten. 5. Es seien die weiteren notwendigen Verfügungen durch das Gericht zu treffen.