446 ff.) stellte der Beschuldigte, nunmehr amtlich verteidigt durch Fürsprecher B.________ (pag. 368 ff.), in der Sache folgende Anträge (pag. 447; Hervorhebungen im Original): 1. Es sei festzustellen, dass der Verzicht auf eine Landesverweisung gem. I. Ziff. 2 des Urteils vom 19.11.2019 in Rechtskraft erwachsen ist. 2. Es sei weiter festzustellen, dass der Entscheid gem. II. Ziff. 1 und 2 des Urteils vom 19.11.2019, den bedingten Vollzug des Urteils des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 27.11.2015 nicht widerrufen und A.________ stattdessen zu verwarnen mittlerweile in Rechtskraft erwachsen ist.