1. Der A.________ mit Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 27.11.2015 für eine Geldstrafe von 55 Tagessätzen zu CHF 20.00 gewährte bedingte Vollzug wird nicht widerrufen. 2. A.________ wird verwarnt. 3. Die Verfahrenskosten für das Widerrufsverfahren von CHF 300.00 werden A.________ auferlegt. Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduzieren sich die Verfahrenskosten um CHF 150.00. Die reduzierten Verfahrenskosten betragen damit CHF 150.00. III.