19 Abs. 1 Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten). 6. Mündlich eröffnet und begründet: - dem Beschuldigten, a.v.d. Fürsprecher B.________ - Rechtsanwältin D.________ für die Straf- und Zivilklägerin/Anschlussberufungsführerin - der Generalstaatsanwaltschaft/Anschlussberufungsführerin Schriftlich zu eröffnen: - dem Beschuldigten, a.v.d. Fürsprecher B.________ - der Straf- und Zivilklägerin/Anschlussberufungsführerin, a.v.d. Rechtsanwältin D.________ - der Generalstaatsanwaltschaft/Anschlussberufungsführerin