57 2. Zu einer Busse von CHF 2’000.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 20 Tage festgesetzt. 3. Zu einer Landesverweisung von 8 Jahren. 4. Zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 21'699.90. 5. Zur Bezahlung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 6'000.00.