Die Beschuldigte habe bei ihrer Einreise über kein Einkommen verfügt und sei demnach zu 100% von ihrem Ex- Mann abhängig gewesen. Sie sei den Gewalttätigkeiten zu Hause alleine ausgesetzt gewesen bis sie schliesslich verzweifelt beim Botschaftsschutz um Hilfe ersucht habe. Im Zeitpunkt der Taten sei die Privatklägerin überdies knapp volljährig gewesen. Das Therapieende im Juli 2021 sei lediglich auf finanzielle Gründe zurückzuführen. Eine Genugtuungssumme von CHF 13'000.00 zzgl. 5% Zins seit dem 10. Juli 2020 sei gerechtfertigt.