Zu seinen Gunsten ist festzuhalten, dass er sich soweit ersichtlich daran gehalten hat. Dennoch geht das Gericht insbesondere aufgrund der zahlreichen Delikte gegen seine Ex- Ehefrau und seine grundsätzliche Haltung bzgl. der Rolle der Frau davon aus, dass bei einem zukünftigen Kontakt eine grosse Gefahr für erneute Verbrechen und Vergehen (insbesondere Drohungen und Nötigungsversuche) bestehen würden. Hinzu kommt, dass A.________ auch aufgrund des endenden Strafverfahrens und insbesondere aufgrund des Schuldspruchs durchaus Gründe sehen könnte, gegenüber seiner Ex-Ehefrau erneut übergriffig zu werden.