25. Subsumtion Vorliegend wird A.________ wegen Vergewaltigung, versuchter Nötigung und Drohungen verurteilt, es liegen also ein Verbrechen und mehrere Vergehen gegen C.________ vor. Einzugehen ist deshalb auf die Frage, ob die Gefahr besteht, dass er bei einem zukünftigen Kontakt mit C.________ weitere Vergehen oder Verbrechen begehen würde. Im Eheschutzverfahren wurde gegen A.________ ein Kontakt- und Rayonverbot bis und mit 30 Tage nach rechtskräftiger Erledigung der Strafsache verhängt (vgl. p. 388). Zu seinen Gunsten ist festzuhalten, dass er sich soweit ersichtlich daran gehalten hat.