Der Beschuldigte gibt an, Probleme mit den Bandscheiben, der Wirbelsäule (S. 3 des Berichtsrapports der Kantonspolizei Bern vom 12. Februar 2021; pag. 734, pag. 823 Z. 29 ff.), mit dem Herz bzw. der Atmung und dem Magen zu haben (pag. 822 Z. 13 ff.). Er habe jedoch stets gearbeitet (S. 3 des Berichtsrapports der Kantonspolizei Bern vom 12. Februar 2021; pag. 734). Er nehme ab und zu Schmerzmittel sowie Magentabletten (pag. 823 Z. 33 ff.). Unter den eben erwähnten Gesichtspunkten spricht einzig die vergleichsweise lange Aufenthaltsdauer von 16 Jahren in der Schweiz für einen Härtefall. Der Beschuldigte kam allerdings erst im Alter von 14 Jahren – am 20. Juni 2005 (pag.