Zu Beginn des Jahres 2021 war er arbeitslos und beim RAV gemeldet (S. 2 des Berichtsrapports der Kantonspolizei Bern vom 12. Februar 2021; pag. 733). Anlässlich der Berufungsverhandlung gab er an, wieder als Gerüstbauer in temporärer Anstellung bei W.________ (AG) tätig zu sein (pag. 822 Z. 26 ff.). Nebst der vorliegenden Verurteilung weist der Beschuldigte Vorstrafen wegen versuchter schwerer Körperverletzung und Vergehen gegen das Waffengesetz auf (vgl. Strafregisterauszug vom 11. Oktober 2021; pag. 809). Der Beschuldigte gibt an, Probleme mit den Bandscheiben, der Wirbelsäule (S. 3 des Berichtsrapports der Kantonspolizei Bern vom 12. Februar 2021;