Aus dem oberinstanzlichen Verfahren geht zusätzlich hervor, dass der Beschuldigte seit zwei Jahren eine neue Beziehung führt (S. 2 des Berichtsrapports der Kantonspolizei Bern vom 12. Februar 2021; pag. 733). Nach eigenen Angaben lebt seine neue Freundin in Serbien (pag. 823 Z. 10 ff., pag. 828 Z. 42 ff. und pag. 829 Z. 1 ff.). Anders als noch im erstinstanzlichen Urteilszeitpunkt, ist der Beschuldigte seit dem 31. Dezember 2020 nicht mehr in ungekündigter Anstellung. Zu Beginn des Jahres 2021 war er arbeitslos und beim RAV gemeldet (S. 2 des Berichtsrapports der Kantonspolizei Bern vom 12. Februar 2021; pag.