23. Subsumtion 23.1 Vorliegen einer Katalogstraftat Der Beschuldigte ist serbischer Staatsbürger und demnach Ausländer i.S.v. Art. 66a Abs. 1 StGB. Wie die Vorinstanz korrekt festhielt (S. 44 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 655) beging der Beschuldigte mit dem Schuldspruch wegen Vergewaltigung ein Katalogdelikt der obligatorischen Landesverweisung (Art. 66a Abs. 1 Bst. h StGB). Vorbehältlich der Annahme eines Härtefalls i.S.v. Art. 66a Abs. 2 StGB