A.________ wird zu einer Freiheitsstrafe von 43 Monaten verurteilt. Die Polizeihaft von 2 Tagen wird vollumfänglich an die Freiheitsstrafe angerechnet. Ferner wird A.________ zu einer Busse von CHF 2'000.00 verurteilt. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 20 Tage festgesetzt (Art. 106 Abs. 2 (a)StGB). V. Landesverweisung