Das Bestreiten der Vorwürfe ist allerdings ein prozessuales Recht. In den Einvernahmen fiel er da und dort durch unangemessenes Verhalten auf. Nicht nur, indem er häufig Gegenfragen stellte, sondern auch unangebrachte Kommentare abgab, wie „wir sind nicht da, um über das Telefon zu reden“. Dennoch ist das Verhalten nach der Tat und im Strafverfahren neutral zu werten.