Mutter in die Schweiz. Sein Vater lebte und arbeitete bereits hier. Er ging acht Jahre in Serbien zur Schule, absolvierte hier das «10. Schuljahr», erlernte anschliessend aber keinen Beruf. Auffälligkeiten findet man in seiner Biografie keine. Das allgemeine Vorleben wirkt sich neutral aufs Strafmass aus. Strafrechtlich ist A.________ [erheblich] vorbelastet. Er wurde am 23.10.2014 wegen versuchter schwerer Körperverletzung und Widerhandlungen gegen das Waffengesetz zu einer [bedingten] Freiheitsstrafe von 20 Monaten und einer [bedingten] Geldstrafe von 50 Tagessätzen [zu CHF 90.00] verurteilt.