41 «Der Täter verliert bei einem verbalen Streit in einer Bar die Beherrschung und verpasst dem Opfer eine Ohrfeige». Im vorliegenden Verfahren sind fünf Vorfälle zu beurteilen. Der gravierendste beschlägt das mehrfache Schlagen mit dem Gurt. Dieser Vorfall ist als wesentlich schwerer als der vorgenannte Referenzsachverhalt einzustufen. Die Kammer veranschlagt für diesen Sachverhalt eine Busse von CHF 600.00. Die verbleibenden vier Vorfälle rechtfertigen Bussen von je CHF 500.00.