Die Drohungen sind insgesamt mit einer Freiheitsstrafe von 160 Tagen zu bestrafen. 20.5 Provisorische Gesamtfreiheitsstrafe Die Einsatzstrafe von 30 Monaten Freiheitsstrafe für die begangene Vergewaltigung ist im Rahmen der Asperation durch die für die weiteren begangenen Delikte ausgefällten Strafen jeweils im Umfang von 2/3, d.h. um 80 Tage für die versuchte Nötigung und um 160 Tage für die Drohungen, zu erhöhen. Daraus resultiert eine provisorische Gesamtfreiheitsstrafe von 38 Monaten. 20.6 Busse für die Tätlichkeiten