40 Die VBRS-Richtlinien (Stand 1. Januar 2021, S. 49) sehen für eine gegenüber der getrenntlebenden Partnerin geäusserten Todesdrohung eine Referenzstrafe von 60 Strafeinheiten vor. Schwere der Verletzung des betroffenen Rechtsguts bzw. Ausmass des verschuldeten Erfolgs und Verwerflichkeit des Handelns bzw. Art und Weise der Herbeiführung des Erfolgs: Der Beschuldigte drohte der Privatklägerin am 9. Mai 2018 unter Vorhalten eines Messers damit, sie und ihr ungeborenes Kind umzubringen resp. aufzuschlitzen.