Infolge kürzlich erhaltener Kostengutsprache wird sie fortgesetzt werden (pag. 855 vgl. zudem die Aussagen der Privatklägerin an der Berufungsverhandlung; pag. 815 Z. 37 ff.). Auch die Kammer erhielt in der Berufungsverhandlung den Eindruck, dass die Privatklägerin immer noch stark mit den Erinnerungen resp. dem Vorgefallenen zu kämpfen hat. Gemäss dem Rapport vom 19. Juni 2020 sei die Privatklägerin überdies nach wie vor besorgt, dass der Beschuldigte sie finde. Sie befürchte, wieder angegriffen zu werden. Sie lebe in ständiger Sorge, habe Angst zu reisen oder sich frei zu bewegen.