Dennoch hat der Vorfall erhebliche Auswirkungen auf ihr Leben. Den Arztberichten (pag. 589 ff. und pag. 853 ff.) ist zu entnehmen, dass die Privatklägerin seit Juli 2018 bis zum 26. Juli 2021 wegen der Symptomatik einer posttraumatischen Belastungsstörung in psychotherapeutischer Behandlung war und bis zu deren Ende insbesondere unter verminderter Belastbarkeit, innerer Unsicherheit und Unruhe litt. Das Beenden der Therapie ist auf finanzielle Gründe zurückzuführen und wird als frühzeitig beurteilt. Infolge kürzlich erhaltener Kostengutsprache wird sie fortgesetzt werden (pag.