Wegen Widerhandlungen gegen das Waffengesetz wurde er zudem zu einer bedingten Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu CHF 90.00 verurteilt (pag. 774 ff.). Die bedingten Freiheits- und Geldstrafen scheinen den Beschuldigten nicht im Geringsten beeindruckt zu haben, ansonsten er nicht dreieinhalb Jahre nach dem Urteil erneut mit Gewalt seinen Kopf durchgesetzt, sich grundlos aggressiv verhalten und seinen verletzten Stolz gerächt hätte. Eine Geldstrafe ist offensichtlich nicht geeignet, der fehlenden Einsicht des Beschuldigten zu begegnen, weswegen auch für die versuchte Nötigung und die Drohungen Freiheitsstrafen auszufällen sind.