Massgebend dafür ist in erster Linie die vorherige Delinquenz des Beschuldigten und seine dadurch verursachten Vorstrafen. Der Beschuldigte wurde mit Urteil vom 23. Oktober 2014 vom Regionalgericht Bern-Mittelland wegen versuchter schwerer Körperverletzung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 20 Monaten verurteilt, nachdem er am 27. Februar 2014 V.________ nach einem harmlosen Gerangel unvermittelt ein Stellmesser in den Oberkörper gestossen hat. Wegen Widerhandlungen gegen das Waffengesetz wurde er zudem zu einer bedingten Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu CHF 90.00 verurteilt (pag.