__ seiner Ehefrau C.________ im Zeitraum von ca. Ende Dezember 2017 bis Anfang Februar 2018 in der Stadt Bern eine Ohrfeige verpasste, später im Auto mit der Faust gegen ihren Oberschenkel schlug, sie würgte und schliesslich mit dem Ledergurt mehrmals auf die [sie] einschlug, erfüllte er mehrfach den Tatbestand der Tätlichkeit. Weiter ist der Tatbestand auch dadurch erfüllt, dass er am nächsten Tag seiner Ehefrau mehrere Ohrfeigen gab und ihr das Kissen gegen das Gesicht drückte.