15.3 Subsumtion Beweiswürdigend ist erstellt, dass A.________ seiner Ehefrau sagte, er werde sie umbringen, wenn sie ihn verlasse. Eine Todesdrohung stellt ohne weiteres einen ernsthaften Nachteil dar. Im Kontext mit dem Drücken des Kissens gegen das Gesicht von C.________ (Tätlichkeit, vgl. unten), den vorherigen Misshandlungen und der Vorstrafe von A.________ war die Drohung auch geeignet, C.________ massgeblich in ihrer Willensfreiheit einzuschränken.