28 klägerin: ca. 1.65 Meter gross und ca. 61 Kilogramm schwer [pag. 40]), sondern auch die schwierige Situation der Privatklägerin, die ihre Widerstandsfähigkeit erheblich reduzierte: Die im Tatzeitpunkt 20-jährige Privatklägerin war erst seit dem August 2017 in der Schweiz. Neben dem Beschuldigten und dessen Schwester, hatte die Privatklägerin zudem nur physischen Kontakt zu ihrer in Zürich lebenden Schwester. Sie ging keiner beruflichen Tätigkeit nach und verbrachte ihre Tage oft isoliert in der gemeinsamen Wohnung der Verfahrensbeteiligten in M.________ (Ortschaft).