der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 644 ff.). Ihre Ausführungen werden nachfolgend übernommen (kursive Schrift) und falls nötig ergänzt. 14. Vorwurf der Vergewaltigung gemäss Ziff. I.1 der Anklageschrift 14.1 Allgemeine Ausführungen zur Vergewaltigung i.S.v. Art. 190 Abs. 1 aStGB Eine Vergewaltigung im Sinne von Art. 190 Abs. 1 StGB begeht, wer eine Person weiblichen Geschlechts zur Duldung des Beischlafs nötigt, namentlich indem er sie bedroht, Gewalt anwendet, sie unter psychischen Druck setzt oder zum Widerstand unfähig macht.