12.7.3 Vorfall mit einem Messer am 9. Mai 2018 (Ziff. I.4 Bst. e und Ziff. I.3 Bst. b der Anklageschrift) Weiter gilt als erwiesen, dass A.________ seiner Ehefrau am 09.05.2018 am Feierabend auf dem Balkon einen Gegenstand gegen den Kopf warf, sie an den Haaren packte und in die Wohnung hineinzog. Nachdem sich C.________ im Badezimmer eingeschlossen hatte, brach A.________ von aussen her die Badezimmertüre auf, packte seine Frau an den Haaren und zog sie aus dem Badezimmer.