101 Z. 57 ff.). G.________ schildert auf Vorhalt der Aussagen ihres Bruders, gleich wie er, es könne sein, dass der Schaden an der Badezimmertür bereits beim Einzug vorhanden gewesen resp. beim Einzug erfolgt sei (pag. 105 Z. 271 ff., Z. 285 f., Z. 292 f.). Fügt aber auch die Frage an: «Oder ist es von der Kälte im Winter?» (pag. 105 Z. 258). Es wird einen Grund für die abstrusen, unlogischen Erklärungen der Schwester des Beschuldigten geben. Sie muss realisiert haben, dass die Badezimmertür auf einmal defekt war und sie hat sich sicher danach erkundigt, was passiert ist. Es ist weiter naheliegend, dass G._____