Er habe es nicht gern, wenn sein Kind irgendwo mit einer anderen Person aufwachse. Wenn er ein Kind habe, wolle er, dass es mit ihm aufwachse (pag. 828 Z. 23 ff.). Einen Trennungswunsch hat nur die Privatklägerin geäussert. Der Beschuldigte wollte davon anfänglich nichts wissen. Anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung war seitens des Beschuldigten diesbezüglich jedoch ein Strategiewechsel zu beobachten. Plötzlich sei die Ehe manchmal gut und manchmal wirklich schlecht gewesen (pag. 826 Z. 27).