182 Z. 81 f.). Bände spricht des Weiteren auch die Aussage des Beschuldigten, er habe nicht gewollt, dass sie danach mit seinem Kind weg von ihm gehe und jemand anderes sein Kind erziehe (pag. 251 Z. 243 ff.). Die Fragen lauteten, warum er mit einer Abtreibung, die die Privatklägerin gewollt habe, einverstanden gewesen sei und weshalb die Privatklägerin das Kind nicht gewollt habe (pag. 251 Z. 232, Z. 236 ff. und Z. 241). Vor Berufungsinstanz sagte er ähnlich aus, er sei mit einer Abtreibung einverstanden gewesen, weil es ihm lieber sei, eine Abtreibung zu machen, als dass das Kind alleine aufwachse. Er habe es nicht gern, wenn sein Kind irgendwo mit einer anderen Person aufwachse.