23 sehr tolerant gewesen. Er habe gedacht, weil sie schwanger sei, dürfe er nichts machen (pag. 183 Z. 126 ff.). Im Umkehrschluss geht daraus hervor, dass er ohne Schwangerschaft etwas machen darf. Warum der Beschuldigte aggressiv werden soll, wenn sich die Privatklägerin an seinem Grüssen einer Verkäuferin stört, ist überdies nicht einleuchtend. Ebenfalls leuchtet nicht ein, dass der Beschuldigte im Wohnzimmer geschlafen habe, um die Privatklägerin in Ruhe zu lassen, weil sie mit ihm habe reden wollen (pag. 183 Z. 145 f.).