Die Nachrichten sind schwarz auf weiss und können nicht missverstanden werden. Bände spricht desgleichen, dass der Beschuldigte die Privatklägerin am 12. Mai 2018 umgehend, nachdem er bemerkt hat, dass sie die eheliche Wohnung verlassen hatte, gesucht hat (pag. 181 Z. 46 ff.). Vor Berufungsinstanz bestätigte er dies, ohne jedoch für sein Verhalten, welches mit der angeblichen Bewegungsfreiheit der Privatklägerin schlecht vereinbar ist, eine logische Erklärung anzuführen (pag. 824 Z. 18 ff.). Der Beschuldigte hat überdies selber zu Protokoll gegeben, er werde sonst schon ein wenig aggressiv, aber gestern sei er