die Bewegungsfreiheit seiner damals Verlobten einschränken wollte, zum andern, droht er ihr schon damals unmissverständlich mit Schlägen, falls sie nicht tut, was er sagt. Dazu sagte A.________, evtl. habe seine Frau dies im Auftrag eines Mannes geschrieben. Es könne auch sein, dass seine Frau dies selber von seinem Handy aus geschrieben habe. Das sei aber ein ganz anderes Thema, darauf müsse er sich nicht einlassen. An die angedrohten Schläge erinnerte er sich nicht. Man solle nicht so genau auf diese Kurzmitteilung eingehen, sagte er.