Weiter ist die nachfolgende Erklärung des Beschuldigten, weshalb er die Türe nicht geflickt habe, in keiner Weise nachvollziehbar: «Ich war ein fauler «Siech», ich habe lange überlegt, soll ich das heute flicken oder morgen. Als sie [die Privatklägerin] weg ging, habe ich mit meiner Schwester gesprochen und gesagt, die Türe flicke ich nicht. Meine Schwester hat mich gefragt, wieso? Ich habe gesagt, sie meldet das dem Gericht.» (pag. 827 Z. 20 ff.). Er habe ganz genau gewusst, dass die das beim Gericht als Zeugin melde. Manchmal könne er das in den Augen lesen. Er sehe manchmal Sachen zum Voraus (pag. 827 Z. 31 ff.).