Ergänzend ist anzuführen, dass zwischen den beiden Einvernahmen des Beschuldigten am 19. Juni 2018 und am 15. August 2018, die Einvernahme mit seiner Schwester am 20. Juni 2018 stattgefunden hat, an welcher ihr das Wohnungsübernahmeprotokoll vorgehalten wurde (pag. 105 Z. 281 ff.). Die spätere Abkehr des Beschuldigten von seiner ursprünglichen Erklärung, dürfte aller Voraussicht nach darauf zurückzuführen sein, dass er durch seine Schwester über den Stand der Ermittlungen Kenntnis erlangt hat. An der Berufungsverhandlung wiederholte der Beschuldigte die Version mit den spielenden Kindern. Ergänzend rechtfertigte er den Schaden mit dem schlechten Zustand der Türe: