Auf Vorhalt, dass dies wenig glaubhaft sei, erklärte er, seine Frau habe den Schlüssel verlegt. Die Schwester des Beschuldigten, G.________ hat zuerst auch die Version des vorbestehenden Schadens vorgebracht. Das lässt auf eine Absprache unter den beiden Geschwistern schliessen. Dies, obschon nach Aussage des Beschuldigten seine Schwester nichts von dieser Angelegenheit gewusst habe. Ihre weitere Erklärung, es könnte sich um einen Frostschaden handeln, erscheint absurd. Auf Vorhalt der unterschiedlichen Versionen antwortete A.________, er wisse nicht, was er bei der Polizei gesagt habe. Er glaube, dass er dasselbe gesagt habe.