___ mit Sicherheit beanstandet worden und die Hausverwaltung hätte den Schaden umgehend reparieren lassen. Offenbar hat A.________ erkannt, dass seine Aussagen nicht überzeugen. In der späteren polizeilichen Einvernahme hat er eine völlig andere Version zu Protokoll gegeben und erklärt, er sei bei der früheren Einvernahme gestresst gewesen (p. 215 Z. 45 ff.). Man habe die Tür abgeschlossen, damit die Kinder der Besucher nicht dauernd ins Bad gehen, dann hätten die Kinder aber den Schlüssel verlegt und es sei ihm nichts Anderes übriggeblieben, als die Tür aufzudrücken, als er aufs WC musste.