So sind die Übergriffe nach ihren Angaben mehrheitlich in der gemeinsamen Wohnung geschehen. Ausserhalb sei sie vom Beschuldigten im Auto, bei einem gemeinsamen Spaziergang sowie in einem Lift gewalttätig angegangen worden und damit an Örtlichkeiten, an welchen sich der Beschuldigte in Sicherheit wähnen konnte, von keiner anderen Person beobachtet zu werden. Zumeist wurden die ausserhalb begonnenen Gewalttätigkeiten auch in der gemeinsamen Wohnung fortgesetzt.