Der Beschuldigte übt als Gerüstbauer überdies einen körperlich strengen Beruf aus, weshalb es die Kammer nicht als gewagt erachtet, beim Beschuldigten von einem kräftigen Mann auszugehen. Schliesslich beeindruckt die Aussage der Privatklägerin, der Beschuldigte habe gelacht: «Das Schlimmste ist, dass er lachte, als er mich schlug.» (pag. 114 Z. 211); «Auch meine Tränen weggewischt und dabei gelacht» (pag. 124 Z. 228); «Er hat mir die Hände zusammengedrückt, gab mir zwei, drei Ohrgeigen und hat gelacht.» (pag. 172 Z. 662 f.); «Und ich weiss nicht, ob er vorher oder nachher gelacht hat.» (pag. 818 Z. 30). Derartiges scheint in diesem Kontext nicht erfindbar und zeugt von Selbsterlebtem.