Dem ist zwar grundsätzlich zuzustimmen, dabei handelt es sich jedoch um Nuancen und keine echten Widersprüche. Ob sie sagt, ihr Körper habe nicht mitgemacht (p. 128 Z. 429) oder ob sie sagt, sie habe versucht, ihn wegzustossen (p. 144 Z. 376), macht aufgrund der starken körperlichen Überlegenheit des Beschuldigten und der Schwächung des Opfers durch die Schläge mit dem Gurt am Vortag und dem Aufdrücken des Kissens unmittelbar vor dem sexuellen Übergriff keinen Unterschied. Entscheidend ist, dass die Aussagen zum Kern der Sache konstant geblieben sind und das ist der Fall. Die Kleiderfrage spielt dabei eine untergeordnete Rolle.