In die gleiche Richtung gehen die Aussagen zum erzwungenen Geschlechtsverkehr: Zuerst sagte C.________, dies sei gleich nach den Schlägen mit dem Gurt passiert, später korrigierte sie, der ungewollte Geschlechtsverkehr habe am Tag darauf stattgefunden. Das Gericht sieht darin kein Lügensignal. Die Berichtigung eigener Aussagen ist ein Glaubhaftigkeitsmerkmal. Es ist ferner plausibel, dass C.________ unter mehreren geschilderten Ereignissen (R.________ (Geschäft), Küchenmesser, Gurt) die Vergewaltigung dem geschilderten Ereignis mit dem Gurt zuordnete, da ein enger zeitlicher (am nächsten Tag) und sachlicher (der gleiche Streit) Zusammenhang bestand. Ausserdem wurde C._____