Als Beispiel kann hier die Schwangerschaft bzw. der Schwangerschaftsabbruch dienen. Die zeitlichen Angaben von C.________ dazu machten auch anlässlich ihrer Einvernahme an der Hauptverhandlung nicht viel Sinn (Sie müsste ihre Schwangerschaft innert weniger Tage nach der Zeugung festgestellt haben.) – dennoch ist unbestritten, dass sie schwanger war.