Das Beispiel zeigt jedoch erneut deutlich die Glaubwürdigkeit von C.________, da ihre Aussage zwar in zeitlicher Hinsicht (Dezember 2017 statt Februar 2018; 12 Tage statt wochenlang) sehr unverlässlich ist, jedoch – und dies ist viel wichtiger – die grundsätzliche Behauptung, man habe ihr das Handy für einen längeren Zeitraum weggenommen, mit dem Resultat der Auswertung ihres Mobiltelefons übereinstimmt, da vom 01.02.2018 bis am 12.02.2018 tatsächlich eine längere Inaktivität zu erkennen war. C.________ gab ferner auf Vorhalt der Telefonauswertung offen zu, sie habe sich wohl in der Zeit vertan. Das Zugeben von Irrtümern ist ein Merkmal für Glaubhaftigkeit, nicht ein Lügensignal.