Seine aufbrausende Art war aber ebenfalls zu beobachten. Beispielsweise als er im Rahmen seiner Einvernahme auf die Rollenverteilung in der Familie angesprochen wurde (pag. 829 Z. 11 ff.). Der vorgenannte Vorfall bei McDonald’s zeichnet überdies als Ereignis, welches nicht zur Anklage gebracht wurde, bereits ein grobes Bild vom Wesen des Beschuldigten. Der Privatklägerin müsste eine sehr hohe kriminelle Energie zugeschrieben werden, wenn man davon ausginge, dass sie alles erfunden hätte. Hierfür sind jedoch keine Anhaltspunkte ersichtlich. Auch wären hierzu aussergewöhnliche intellektuelle, bei der Privatklägerin nicht vermutete, Fähigkeiten von Nöten.