(Geschäft); • der Vorfall wenige Tage zuvor, als die Badezimmertür kaputtging, wo C.________ das Vorgeschehen schilderte (er sei um 16:00 Uhr nach Hause gekommen, sie sei ein wenig wütend gewesen, weil er sie schon wieder allein gelassen hatte und habe deshalb nicht mit ihm gesprochen); • die Übergriffe während und nach einem Spaziergang in der Wohnumgebung; Demgegenüber findet man in den Aussagen von C.________ kaum Lügensignale. Die von Fürsprecher B.________ im Parteivortrag genannten (scheinbaren) Widersprüche, lassen keine unüberwindlichen Zweifel an der Tatsachenbasis der Darstellungen von C.________ aufkommen: