C.________ belastet A.________ auch nicht übermässig, obschon sie dies ohne weiteres hätte tun können. So sagte sie aus, mit einem Messer habe er sie nur einmal bedroht. In den Keller habe er sie trotz Drohung nie gesperrt. Sie wisse nicht genau, wo die blauen Flecken herrührten, sie könnten auch von einer Tischkante stammen (eigentlich eine Steilvorlage für eine Falschbeschuldigung). Er habe sich immer wieder dafür entschuldigt, sie geschlagen zu haben bzw. habe Frieden schliessen wollen. Er habe dann gesagt, sie habe eigentlich nicht verdient, geschlagen zu werden; dies habe sie allerdings gekränkt. Sie erwähnte auch nur einen Vorfall von sexueller Gewalt.