Diese Unstimmigkeit vermag ihre Glaubwürdigkeit jedoch nicht zu schwächen, beschlägt sie doch eine Hypothese und nicht den Sachverhalt an sich. Die Erzählungen sind stringent und dadurch nachvollziehbar, mit anderen Worten logisch konsistent, wobei sie ihr Verhalten und das ihres Ehepartners oft anhand von Emotionen schildert bzw. mit diesen verknüpft (sowohl im Rahmengeschehen als auch im Kerngeschehen). So konnte sie namentlich begründen, weshalb sie persönlich das eine Mal keinen Geschlechtsverkehr mit A.________ gewollt habe, da er sie zuvor geschlagen habe. Vergewaltigt habe sie A.________, nachdem sie ihm ihre Trennungsabsicht mitgeteilt habe.